AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fahrradabstellanlage im Erfurter Radhaus, Bahnhofstraße 22 in 99084 Erfurt

I.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit der Fahrradabstellanlage beträgt 24 Stunden.

II.
Kosten
Die Nutzung der Fahrradabstellanlage ist kostenfrei. Ausgenommen davon ist die Nutzung der Fahrradabstellboxen zu folgenden Konditionen:

Tagesticket: 0,50€
Wochenticket: 2,00€
Monatsticket: 7,50€
Jahresticket: 60,00€

III.
Fahrverbot
Den Mietern/Nutzern der Fahrradabstellanlage ist untersagt, innerhalb der Fahrradstation mit dem Fahrrad zu fahren. Für Schäden, die durch oder aufgrund des Fahrens mit dem Fahrrad entstehen, trägt der Mieter/Nutzer die alleinige Verantwortung.

IV.
Haftungsausschluss
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen, insbesondere Sachbeschädigung, Diebstahl und Vandalismus, entstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

V.
Pfand
Der Mieter einer Fahrradabstellbox zahlt ein Pfandgeld in Höhe von 10,00€ für den übergebenen Schlüssel der entsprechenden Fahrradabstellbox. Sollte dieser Schlüssel abhanden kommen, ist der Vermieter berechtigt, den Pfand endgültig zu behalten und zu verwerten. Dem Mieter wird untersagt, von dem übergebenen Schlüssel Kopien machen zu lassen.

VI.
Rückgabe
Die Fahrradabstellbox ist nach Ablauf der Mietzeit durch den Mieter in einem sauberen, ordnungs- und funktionsfähigen Zustand zurückzugeben.

VII.
Entfernen von Fahrrädern der Fahrradstation mit Abgabe im Erfurter Fundbüro, Friedrich-Engels-Str. 27a in 99086 Erfurt
Die Erfurter Fahrradstation – Radhaus – ist eine Kurzzeitparkanlage für das Abstellen von Fahrrädern von Besuchern und Bewohnern der Landeshauptstadt Erfurt. Die Nutzung der Fahrradabstellanlage ist kostenfrei. Die Kosten der Nutzung der Fahrradabstellboxen ergibt sich aus Punkt II. Die Fahrräder dürfen in der Fahrradabstellanlage bis höchstens 2 Wochen abgestellt werden. Über den Zeitraum von 2 Wochen hinaus können die Fahrradabstellboxen genutzt und gemietet werden. Sollten die Fahrräder im Zeitraum von 2 Wochen nicht abgeholt werden, wird nach 2 Wochen ein Hinweisschild mit der Aufforderung zur Abholung am Fahrradbügel platziert (Anlage 1). Wird das Fahrrad nicht innerhalb von 2 Wochen nach Platzierung des Schildes abgeholt, wird durch den Betreiber das Fahrrad aus der Fahrradstation entfernt. Das Fahrrad wird nach Fristablauf durch den Betreiber der Fahrradabstellanlage kostenpflichtig dem Fundbüro der Stadt Erfurt zugeführt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird das Fahrrad als Fundsache im Sinne der §§ 965 ff. BGB behandelt. Der Betreiber dokumentiert den Sachverhalt der Fundsache gegenüber dem Fundbüro.


Erfurt, 29.08.2011
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Betreiber der Fahrradabstellanlage

Anlage 1 - Musterschreiben

Musterschreiben

Sehr geehrte Reisende, Besucher und Bewohner der Landeshauptstadt Erfurt,
Ihr Fahrrad steht seit mehr als zwei Wochen unverändert an diesem Platz. Dieser Fahrradabstellplatz ist jedoch dafür eingerichtet, dass Ihr Fahrrad nur kurzzeitig in der Kurzzeitparkanlage entsprechend den Geschäftsbedingungen abgestellt werden kann. Diese zeitliche Einschränkung ist deshalb notwendig, weil der Bedarf für diese Abstellanlage sehr hoch in der Landeshauptstadt Erfurt ist. Bei Zeitüberschreitung der Abstellmöglichkeit handelt es sich um eine Besitzstörung im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB.

Wir bitten Sie, Ihr Fahrrad innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir Ihr Fahrrad kostenpflichtig an das Fundbüro der Stadt Erfurt im Sinne Punkt VII. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übergeben. Ihr Fahrrad wird sodann als Fundsache der §§965 ff. BGB behandelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betreiber der Fahrradabstellanlage


Fahrrad erfasst am _________________

Fahrrad wird entfernt am ___________________